Hallo liebe/r Gastangler_in,
hier erhalten Sie alle wichtigen Infomationen bzgl. der Fischereierlaubnisscheine für Gastangler. Sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Gastkarten werden nur für den Heidesee in Müden/Örtze ausgegeben.
In der Zeit vom 01.03. - 31.01. des Folgejahres ist das Angeln ganztägig gestattet. Vom 01.02.-28.(29.)02. werden keine Gastkarten ausgegeben!
Hinweis: Öffentliche Toiletten finden Sie an der Giebelseite des Anglerheims, Salzmoor 36
Preise:
Tageskarte (00:00 bis 24:00 Uhr): 13,-€
Wochenkarte (7 Tage): 58,-€
Jahreskarte : 220,-€
Ausgabestellen:
Hejfish
Gasthaus Heidesee
Schulstraße 11
29328 Müden/Örtze
Tel: 05053/1310
Kiebitzmarkt Bergen
Deichend 25
29303 Bergen
Tel: 05051/912570
Das Angeln am Heidesee ist zu folgenden Bestimmungen gestattet.
Fischereierlaubnisscheine (Gastkarten) werden nur an Sportfischer ab dem 14. Lebensjahr ausgegeben, die eine Fischereiprüfung (Angelscheinprüfung) abgelegt haben.
Die Fischereierlaubnisscheine sind nicht übertragbar, gültige Ausweispapiere sind mitzuführen.
Geräte und Köder:
Gestattet sind zwei Ruten, davon nur eine Raubfischangel.
Das Angeln mit lebenden Wirbeltieren ist strengstens verboten!
Fangbegrenzungen:
Jeder Angler darf pro Tag höchstens 1 Karpfen und 2 Schleien sowie 1 Hecht bzw. 1 Zander entnehmen. Der Fang von Forellen ist auf 2 Stück/Tag begrenzt.
2019 wurde ein Entnahmefenster eingeführt, welches ein Mindest- sowie ein Höchstmaß festlegt. Damit solle eine bessere, natürliche Reproduktion des Fischbestandes erreicht werden:
- Karpfen: 40 cm - 80 cm oder bis 7 kg
- Hecht: 50 cm - 80 cm (Schonzeit: 01.02. - 15.05.)
- Zander: 45 cm - 70 cm (Schonzeit: 01.02. - 15.05.)
- Schleie: 30 cm - 45 cm
- Barsch: 20 cm - 40 cm
Die Mindestmaße aller anderen Fischarten entnehmen Sie bitte unserer Gewässerordnung. Für alle dort nicht gelisten Fischarten gelten die Mindestmaße nach der Binnenfischereiverodnung des Landes Niedersachsen.
Bitte tragen sie auch DIE Fische mit Größe und Gewicht auf der Rückseite der Fischereierlaubnischeine (mit dem Hinweis "CR" für Catch & Release) ein, die größer sind
als gem. Entnahmefenster erlaubt und von ihnen zurückgesetzt wurden.
Das dient der besseren Planung von Besatzmaßnahmen.
Besondere Bedingungen:
Das Angeln 10 m rechts und links des Einlaufes, des Auslaufes sowie im Bereich der betonierten Bootsanlegestellen (einschließlich derselben) ist nicht gestattet.
Das Anfüttern ist verboten.
Das Spinnfischen ist vom 01.02. - 15.05. nicht gestattet.
Weiterhin ist das Waten vor der Schilfkante genauso wie die Benutzung von Schlauch- und Belly Booten nicht gestattet.
Das Hältern von Fischen ist strengstens verboten, jeder maßige Fisch ist nach dem Fang sofort zu betäuben und durch Herzstich zu töten. Das Auswaiden der Fische am Gewässer ist verboten.
Die ausgefüllte Fangmeldung (auf der Rückseite des Fischereierlaubnisscheins) ist nach dem Angeln am Anglerheim, Salzmoor 36, in den Briefkasten einzuwerfen.
Wir wünschen ihnen viel Spass und viel Erfolg! Petri Heil!