Hallo liebe/r Gastangler_in,
hier erhalten Sie alle wichtigen Infomationen bzgl. der Fischereierlaubnisscheine für Gastangler. Sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Gastkarten werden nur für den Heidesee in Müden/Örtze ausgegeben.
In der Zeit vom 01.03. - 31.01.des Folgejahres ist das Angeln ganztägig gestattet. Vom 01.02.-28.(29.)02. werden keine Gastkarten ausgegeben!
Preise:
Tageskarte: 13,- EUR
Wochenkarte (7 Tage): 58,-EUR
Ausgabestellen:
Gasthaus Heidesee
Schulstraße 11
29328 Müden/Örtze
Tel: 05053/1310
Landfuxx Dehning
Kohlenbissener Grund 22
29633 Munster
Tel: 05192/887903
Kiebitzmarkt
Deichend 25
29303 Bergen
Tel.: 05051/912570
Das Angeln am Heidesee ist zu folgenden Bestimmungen gestattet.
Geräte und Köder:
Gestattet sind zwei Ruten, davon nur eine Raubfischangel.
Das Angeln mit lebendigen Wirbeltieren ist strengstens verboten!
Fangbegrenzungen:
Jeder Angler darf pro Tag höchstens 1 Karpfen und 2 Schleien sowie 1 Hecht bzw 1 Zander entnehmen. Der Fang von Forellen wird auf 2 Stück/Tag festgesetzt.
Ab 2019 haben wir ein Entnahmefenster eingeführt welches
das Mindest-sowie das Höchstmaß festlegt, damit wollen wir
eine bessere natürliche Reproduktion des Fischbestandes erreichen.
- Karpfen: 35 cm - 60 cm oder bis 7 kg
- Hecht: 50 cm - 80 cm (Schonzeit: 01.02. - 15.05.)
- Zander: 50 cm - 70 cm (Schonzeit: 01.02. - 15.05.)
- Schleie: 30 cm - 45 cm
- Barsch: 20 cm - 35 cm
Die Mindestmaße aller Fische entnehmen Sie unserer Gewässerordnung. Alle nicht aufgelisteten Fische unterliegen den Mindestmaßen der Binnenfischereiverodnung des Landes Niedersachsen.
Besondere Bedingungen:
Fischereierlaubnisscheine (Gastkarte) werden nur an Sportfischer ab dem 15. Lebensjahr ausgegeben.
Die Fischereierlaubnisscheine sind nicht übertragbar, gültige Ausweispapiere sind mitzuführen.
Das Angeln 10m rechts und links des Einlaufes, des Auslaufes und im Bereich der Bootsanlegestellen (einschließlich derselben) ist nicht gestattet.
Das Anfüttern ist verboten.
Das Spinnfischen ist vom 01.02. - 15.05. nicht gestattet.
Weiterhin ist das Waten vor der Schilfkante genauso wie die Benutzung
von Schlauch- und Belly Booten nicht gestattet.
Das Hältern von Fischen ist strengstens verboten, jeder maßige Fisch ist nach dem Fang sofort zu betäuben und durch Herzstich zu töten. Das Auswaiden der Fische am Gewässer ist verboten.
Die ausgefüllte Fangmeldung auf der Rückseite der Fischereierlaubnisscheine ist am Anglerheim (Briefkasten), Salzmoor 36 in Müden/Örtze einzuwerfen.
Bitte tragen sie auch die Fische mit Größe und Gewicht auf der Rückseite der Fischereierlaubnischeine ein, die Größer sind
als dass das Entnahmefenster es erlaubt und von ihnen zurückgesetzt wurden.
Es soll uns bei den Besatzmaßnahmen helfen.
Wer seine Fangmeldung nicht abgibt, kann nicht damit rechnen im folgenden Jahr einen Fischereierlaubnisschein zu erhalten!
Wir wünschen ihnen viel Spass und viel Erfolg! Petri Heil!