Gastangler und Gastkarten

Hallo liebe/r Gastangler_in,

 

hier erhalten Sie alle wichtigen Infomationen bzgl. der Fischereierlaubnisscheine für Gastangler. Sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

 

Gastkarten werden nur für den Heidesee in Müden/Örtze ausgegeben.

In der Zeit vom 01.03. - 31.01.des Folgejahres ist das Angeln ganztägig gestattet. Vom 01.02.-28.(29.)02. werden keine Gastkarten ausgegeben!

 

Preise:

Tageskarte:                 13,- EUR

Wochenkarte (7 Tage): 58,-EUR

 

 

Ausgabestellen:

 

Gasthaus Heidesee             

Schulstraße 11                    

29328 Müden/Örtze              

Tel: 05053/1310                 

 

Landfuxx Dehning

Kohlenbissener Grund 22

29633 Munster

Tel: 05192/887903

 

Kiebitzmarkt

Deichend 25

29303 Bergen

Tel.: 05051/912570

 

 

Das Angeln am Heidesee ist zu folgenden Bestimmungen gestattet.

 

Geräte und Köder:

Gestattet sind zwei Ruten, davon nur eine Raubfischangel.

Das Angeln mit lebendigen Wirbeltieren ist strengstens verboten!

 

Fangbegrenzungen:

Jeder Angler darf pro Tag höchstens 1 Karpfen und 2 Schleien sowie 1 Hecht bzw 1 Zander entnehmen. Der Fang von Forellen wird auf 2 Stück/Tag festgesetzt.

 

Ab 2019 haben wir ein Entnahmefenster eingeführt welches 

das Mindest-sowie das Höchstmaß festlegt, damit wollen wir

eine bessere natürliche Reproduktion des Fischbestandes erreichen.

- Karpfen: 35 cm - 60 cm oder bis 7 kg

- Hecht:    50 cm - 80 cm (Schonzeit: 01.02. - 15.05.)

- Zander:  50 cm - 70 cm (Schonzeit: 01.02. - 15.05.)

- Schleie:  30 cm - 45 cm

- Barsch:   20 cm - 35 cm

 

Die Mindestmaße aller Fische entnehmen Sie unserer Gewässerordnung. Alle nicht aufgelisteten Fische unterliegen den Mindestmaßen der Binnenfischereiverodnung des Landes Niedersachsen.

 

Besondere Bedingungen:

Fischereierlaubnisscheine (Gastkarte) werden nur an Sportfischer ab dem 15. Lebensjahr ausgegeben.

Die Fischereierlaubnisscheine sind nicht übertragbar, gültige Ausweispapiere sind mitzuführen.

 

Das Angeln 10m rechts und links des Einlaufes, des Auslaufes und im Bereich der Bootsanlegestellen (einschließlich derselben) ist nicht gestattet.

 

Das Anfüttern ist verboten.

 

Das Spinnfischen ist vom 01.02. - 15.05. nicht gestattet.

Weiterhin ist das Waten vor der Schilfkante genauso wie die Benutzung

von Schlauch- und Belly Booten nicht gestattet.

 

Das Hältern von Fischen ist strengstens verboten, jeder maßige Fisch ist nach dem Fang sofort zu betäuben und durch Herzstich zu töten. Das Auswaiden der Fische am Gewässer ist verboten.

 

Die ausgefüllte Fangmeldung auf der Rückseite der Fischereierlaubnisscheine ist am Anglerheim (Briefkasten), Salzmoor 36 in Müden/Örtze einzuwerfen.

Bitte tragen sie auch die Fische mit Größe und Gewicht auf der Rückseite der Fischereierlaubnischeine ein, die Größer sind

als dass das Entnahmefenster es erlaubt und von ihnen zurückgesetzt wurden.

Es soll uns bei den Besatzmaßnahmen helfen.

 

Wer seine Fangmeldung nicht abgibt, kann nicht damit rechnen im folgenden Jahr einen Fischereierlaubnisschein zu erhalten!

 

Wir wünschen ihnen viel Spass und viel Erfolg! Petri Heil!



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